Die Häusliche Pflege
Die Pflegeleistungen werden gegen Entgelt erbracht. Soweit es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt (Hauspflege, Haushaltshilfe), übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Darüber hinaus kommen als Kostenträger auch die Pflegeversicherung, die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge in Betracht (Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Haushaltsweiterführung).
Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)