Die Häusliche Pflege
Die Leistungen der Krankenversicherung zur Pflege kranker
Menschen im häuslichen Bereich, Ausführung
ärztlicher
Anordnungen sowie Mitwirkung bei der medizinischen und
sozialen Rehabilitation (SGBV).
Leistungen der Krankenversicherung werden ärztlich
verordnet, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verkürzt
oder vermieden oder die ärztliche Behandlung gesichert
wird. Leistungen dieser
Verordnungen sind u.a. Medikamentengaben, Verbandswechsel,
Spritzen (u.a. Insulingaben)