Die Häusliche Pflege

Leistungen der Krankenversicherung (SGB V)

Die Leistungen der Krankenversicherung zur Pflege kranker Menschen im häuslichen Bereich, Ausführung ärztlicher Anordnungen sowie Mitwirkung bei der medizinischen und sozialen Rehabilitation (SGBV).
Leistungen der Krankenversicherung werden ärztlich verordnet, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden oder die ärztliche Behandlung gesichert wird. Leistungen dieser Verordnungen sind u.a. Medikamentengaben, Verbandswechsel, Spritzen (u.a. Insulingaben)



Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI)